In der Demokratischen Republik Kongo zählt die Krise der traditionellen Werte zu den Hauptproblemen, die die nationale Einheit, den Zusammenhalt und die Harmonie gefährden. Angesichts dieser Situation erkennt die Verfassung vom 18. Februar 2006 in Artikel 207 die Gewohnheitsautorität als Träger traditioneller Werte an. Das Gesetz Nr. 15/015 vom 25. August 2015 überträgt den Gewohnheitschefs zusätzlich zu den gewohnheitsrechtlichen Verantwortlichkeiten auch Verwaltungsaufgaben. Die Dynamik der Rolle der Gewohnheitshäuptlinge zu verstehen, ist entscheidend für den Arbeitskontext, in dem die Hanns-Seidel-Stiftung tätig ist. Während der Umsetzung des Projekts « Der gute Same 1 » (LBS1) hatten die Stiftung und ihre Partner nämlich festgestellt, dass viele Probleme im Kampf gegen den Hunger mit dem Land zusammenhängen.
Das Projekt zielte darauf ab, das relevante Thema der Ernährungsunsicherheit durch die Einführung eines Konzepts für verbessertes Saatgut, das resistenter gegen lokale Krankheiten ist, anzugehen. Dazu gehörten verbesserte Sorten von Maniok, Hülsenfrüchten, Ölpalmen und Obstbäumen. Für die Durchführung dieses Projekts wurde ein Stück Land benötigt, um diese Projekte zur Ernährungssicherung durchzuführen. Nachdem die HSS festgestellt hatte, dass Landkonflikte den Zugang der ländlichen Bevölkerung zu fruchtbaren Böden beeinträchtigen, entschied sie sich, ihren Tätigkeitsbereich zu erweitern und die Landfrage in die öffentliche Debatte einzubeziehen, weshalb sie das Projekt LBS II mit seinem Programm zur Governance des Bodens umsetzte.
Die Frage der Ernährungssicherheit muss im Kontext der Landverwaltung gelöst werden, indem die Gewohnheitshäuptlinge in den Prozess eingebunden werden.
Während der Durchführung des LBS I-Projekts hatten die HSS und ihre Partner nämlich festgestellt, dass viele Probleme bei der Bekämpfung des Hungers mit dem Land zusammenhingen. Das Projekt zielte darauf ab, das relevante Thema der Ernährungsunsicherheit anzugehen. Da das Stammesoberhaupt ein wichtiger Akteur bei der Verwaltung des Landes der lokalen Gemeinschaften ist, waren die Einrichtung und der Ausbau der Kapazitäten der Mitglieder der CCRCC (Commission Consultative de Reglèment des Conflits Coutumiers), die zur Beilegung von Stammesstreitigkeiten befugt sind, eine der Prioritäten des LBS-II-Projekts. Die Stabilität und die gute Regierungsführung der Gewohnheitsrechte sind ein Garant für die Stabilität und die Entwicklung der DRK.
Um die Verwirrung im ländlichen Raum über die Rolle des Gewohnheitsführers bei der Landverwaltung zu beseitigen, hat das LBS-II-Projekt durch Seminare, Volkstribünen und Radiosendungen, die von Partnern organisiert wurden, das Gesetz Nr. 15/015 vom 25. August 2015 zur Festlegung der Satzung der Gewohnheitsführer popularisiert. Dieses Gesetz erkennt den Gewohnheitsführern ihre Rolle als Hüter des Landes zu, während die Verfassung den Staat als alleinigen Eigentümer des Bodens und des Untergrunds anerkennt (Artikel 9).